Wie bin ich vor einer Kündigung geschützt? Wichtige Hinweise von der Anwältin für Arbeitsrecht

Eine Kündigung vom Arbeitgeber kommt häufig überraschend und versetzt einen in gewaltige Unruhe. Ist der Arbeitsplatz nun endgültig verloren? In vielen Fällen ist dies nicht der Fall. In Deutschland greift grundsätzlich ein recht hoher Kündigungsschutz.

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Wie hoch ist der allgemeine Kündigungsschutz?

Für die meisten Arbeitnehmer gilt der sog. allgemeine Kündigungsschutz. Danach ist eine Kündigung nur zulässig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Wie weit dieser Schutz reicht, hängt stark vom einzelnen Fall ab. Die folgenden Beispiele sollen einen ersten Eindruck davon vermitteln, welche Auswirkungen der allgemeine Kündigungsschutz haben kann:

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  • Eine Kündigung wegen Krankheit ist in der Regel nur möglich, wenn der Arbeitnehmer in Zukunft für lange Zeit (meist weit über sechs Wochen) ausfallen wird. Es genügt nicht, dass der Arbeitnehmer bloß häufiger krank ist als seine Kollegen.
  • Verletzt ein Arbeitnehmer seine Pflichten (z.B. Verspätungen), kann ihm deshalb in aller Regel nicht gleich gekündigt werden. Zuvor muss der Arbeitgeber eine oder mehrere Abmahnungen aussprechen.
  • Der Arbeitgeber kann nicht einfach Stellen streichen und wahllos Mitarbeiter zur Entlassung bestimmen. Er muss darlegen können, warum auf Dauer der Arbeitsbedarf geringer ist und vorrangig diejenigen entlassen, die eine Kündigung am ehesten verkraften können (sog. Sozialauswahl).
  • Ist der Arbeitgeber mit den Leistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, kann er ebenfalls nicht gleich zur Kündigung greifen. Eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist meist nur schwer zu begründen, weil der Arbeitgeber die Minderleistung konkret belegen und zuvor schon zur Abmahnung gegriffen haben muss.

Übrigens ist eine fristlose Kündigung eher die Ausnahme, dafür muss schon eine besonders schwerwiegende Vertragsverletzung vorliegen.

Beispiele:

  • Sie beleidigen Ihren Arbeitgeber.
  • Sie erscheinen ohne Grund nicht mehr zur Arbeit.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Gibt es einen Betriebsrat, ist dieser vor jeder Kündigung anzuhören. Andernfalls ist die Kündigung rechtswidrig.

Der Betriebsrat kann der Entlassung zwar widersprechen. Dies hat allerdings nicht zur Folge, dass die Kündigung unwirksam wäre. Der Arbeitgeber kann durchaus gegen den Willen des Betriebsrats kündigen. Der Widerspruch hat aber den Vorteil, dass Sie grundsätzlich während der Dauer des Kündigungsprozesses weiterbeschäftigt werden müssen.

Welche Arbeitnehmer sind weniger geschützt?

Nicht alle Arbeitnehmer genießen allgemeinen Kündigungsschutz. Ausgenommen sind:

  • Mitarbeiter in Betrieben, die regelmäßig zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigen
  • Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten Ihrer Beschäftigung

In diesen Fällen besteht nur ein geringer Kündigungsschutz. Die Entlassung ist nur ausgeschlossen, wenn Sie z.B. willkürlich erscheint.

Beispiel: Der Arbeitnehmer beantragt Urlaub. Das passt dem Arbeitgeber gar nicht und er entlässt den Mitarbeiter.

Welche Arbeitnehmer sind stärker geschützt?

Einigen Arbeitnehmer kommt ein noch höherer Kündigungsschutz zugute.

Dies ist zum einen der Fall, wenn der Tarifvertrag weiterreichende Regelungen trifft. Gelegentlich ist z.B. vorgesehen, dass Arbeitnehmern über 50 nicht mehr betriebsbedingt gekündigt werden darf.

Zum anderen nimmt das Gesetz bestimmte Personengruppen ganz besonders in Schutz. In diesen Fällen ist eine Kündigung (fast) nicht mehr möglich oder eine Behörde muss zustimmen.

Gemeint sind u.a.:

  • Schwerbehinderte
  • Betriebsratsmitglieder
  • Eltern in Elternzeit
  • Schwangere
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