Bekomme ich nach einer Kündigung eine Abfindung? Hilfe vom Anwalt!

Viele Arbeitnehmer glauben, dass ihr Arbeitgeber ihnen nach einer Kündigung eine Abfindung zahlen muss. Das stimmt in den meisten Fällen nicht. Trotzdem bestehen oft gute Chancen auf eine Abfindung.

Sind Sie sich schon ziemlich sicher, dass Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Abfindung zusteht oder wünschen Sie sich, dass wir Ihre Chancen für Sie überprüfen? Dann rufen Sie uns an unter 030 236 090 38, schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@kuendigung.berlin oder lassen Sie Ihren Fall gleich online prüfen, indem Sie hier klicken.

Wann erhalte ich eine Abfindung?

Zu einer Abfindung kann es aus unterschiedlichen Gründen kommen. Manchmal bietet der Arbeitgeber eine Zahlung mehr oder wenig freiwillig an, um Sie von einer Klage gegen Ihre Kündigung abzuhalten.

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Alicia von Rosenberg ist erfahrene Anwältin im Arbeitsrecht. Benötigen Sie professionelle Hilfe beim Aushandeln Ihrer Abfindung? Dann rufen Sie jetzt an unter 030 236 090 38, schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@kuendigung.berlin oder lassen Sie Ihren Fall gleich online prüfen, indem Sie hier klicken.

Hier die wahrscheinlichsten Wege zu einer Abfindung:

  • Sie klagen gegen Ihre Kündigung. Vor Gericht bietet Ihr Arbeitgeber dann eine einmalige Zahlung an. Im Gegenzug lassen Sie Ihre Klage fallen und akzeptieren so die Kündigung. Man spricht von einem „Vergleich“.
  • Betriebsrat und Arbeitgeber haben in einem sog. Sozialplan Abfindungen vereinbart. Sie erhalten diese Leistung dann automatisch mit Ihrer Entlassung.
  • Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen gleichzeitig mit einer betriebsbedingten Kündigung an, eine Abfindung zu zahlen. Voraussetzung ist aber, dass Sie nicht gegen Ihre Entlassung klagen (§ 1a KSchG).
  • Dasselbe Ergebnis lässt sich auch über außergerichtliche Verhandlungen erreichen. Sie verhandeln dann vor oder nach der Kündigung mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag aus. Damit verzichten Sie auf eine Klage und erhalten zugleich eine Abfindung.
  • Gelegentlich sehen auch Tarifverträge Abfindungen vor, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt.

Welche Höhe hat die Abfindung?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der Abfindung hängt stark vom Einzelfall ab. Als grobe Orientierung hat sich in der Praxis diese Faustformel durchgesetzt:

0,5 Bruttomonatsgehälter x Jahre der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber

Aber Achtung: Es ist auch möglich, (deutlich) höhere Abfindungen zu erzielen, wenn besondere Umstände vorliegen. In anderen Konstellationen können Arbeitnehmer froh sein, überhaupt eine Abfindung zu erhalten.

Wichtig ist, dass die vom Arbeitgeber genannte Abfindungshöhe in aller Regel nur ein erstes Angebot ist. Fast immer ist es möglich, individuell weiterzuverhandeln.

Das hat folgenden Grund: Mit einer Abfindung versucht der Arbeitgeber, einen Kündigungsprozess zu vermeiden. Dieser ist für ihn teuer und riskant.

Je mehr Sie also verdeutlichen, dass Sie Klage erheben und vom Gericht womöglich Recht bekommen werden, desto eher ist Ihr Arbeitgeber zu höheren Beträgen bereit. Schlechter stehen die Chancen hingegen, wenn ein Gericht offensichtlich Ihrem Arbeitgeber Recht geben würde.

Muss ich eine Abfindung versteuern?

Ja. Allerdings verringert die sog. Fünftelregelung in vielen Fällen Ihre Steuerlast.

Danach behandelt das Finanzamt Ihre Abfindung so, als sei diese über fünf Jahre ausgezahlt worden. Das Ergebnis: Es greift ein geringerer Steuersatz. Voraussetzung ist, dass Ihnen die Abfindung tatsächlich innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt wird.

Außerdem müssen Sie die Anwendung der Fünftelregelung beantragen.

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