Wichtige Fristen nach einer Kündigung - Die Anwältin für Arbeitsrecht klärt auf

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, sind einige Fristen zu beachten. Wir erklären die Relevantesten.

Wurde die Frist bei Ihrer Kündigung nicht eingehalten? Rufen Sie uns an unter 030 236 090 38, schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@kuendigung.berlin oder lassen Sie Ihre Kündigung gleich online prüfen, indem Sie hier klicken.

Frist für Ihre Kündigungsschutzklage

Zu Beginn gleich die wichtigste Frist: Nach Zugang Ihrer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben.

Lassen Sie diese Frist verstreichen, ist Ihr Arbeitsplatz in fast allen Fällen endgültig verloren. Es ist dann meist auch nicht mehr möglich, eine angemessene Abfindung auszuhandeln.

Daher sollten Sie nach einer Kündigung möglichst schnell einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Dieser berät Sie, ob eine Klage gegen Ihre Entlassung sinnvoll ist.

Diese Kündigungsfrist gilt

Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, endet Ihr Arbeitsverhältnis in aller Regel nicht von einem Tag auf den anderen. Vor Ihrem letzten Arbeitstag läuft zunächst die Kündigungsfrist aus. Deren Länge hängt grundsätzlich von der Dauer ab, die Sie bereits für den Betrieb gearbeitet haben oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Das Gesetz sieht folgende Fristen vor:

Anzahl der Jahre im BetriebLänge der Kündigungsfrist
Unter 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Mind. 2 Jahre1 Monat zum Monatsende
Mind. 5 Jahre2 Monate zum Monatsende
Mind. 8 Jahre3 Monate zum Monatsende
Mind. 10 Jahre4 Monate zum Monatsende
Mind. 12 Jahre5 Monate zum Monatsende
Mind. 15 Jahre6 Monate zum Monatsende
Mind. 20 Jahre7 Monate zum Monatsende

Beispiel: Sie arbeiten seit 3 Jahren für Ihren Arbeitgeber. Am 13.3. erhalten Sie Ihre ordentliche Kündigung. Ihr Arbeitsverhältnis endet am 30.4.

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Soweit zu den gesetzlichen Kündigungsfristen. In einigen Arbeitsverhältnissen gelten abweichende Fristen. Dies kann z.B. im Tarifvertrag vereinbart sein. Sieht hingegen ein Arbeitsvertrag kürzere als die o.g. Fristen vor, lohnt sich oft ein zweiter Blick.

Das Gesetz lässt nämlich nur in engen Grenzen zu, dass im Arbeitsvertrag kürzere Fristen vereinbart werden.

Frist für die Meldungen bei der Arbeitsagentur

Haben Sie noch keine Anschlussstelle sicher, sollten Sie sich frühzeitig bei der Arbeitsagentur melden; dies gleich in zweifacher Hinsicht:

  • Nach Erhalt Ihrer Kündigung melden Sie sich arbeitssuchend. Das muss grundsätzlich drei Monate vor Ihrem letzten Arbeitstag geschehen. Erfahren Sie (wie so oft) erst kurzfristiger von Ihrer Entlassung, bleiben Ihnen ab diesem Zeitpunkt nur drei Tage Zeit.
  • Spätestens nach Ablauf der Kündigungsfrist melden Sie sich arbeitslos. Wurden Sie zuvor unwiderruflich freigestellt, sollten sie sich bereits an diesem Tag melden.

So vermeiden Sie, dass Sie im Zuge einer Sperrzeit erst später und insgesamt weniger Arbeitslosengeld erhalten.

Tipp: Beide Meldungen können Sie meist gemeinsam gleich nach Erhalt er Kündigung erledigen.

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