Kündigung erhalten – was tun? Die Anwältin für Arbeitsrecht hilft!

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann sollten Sie nicht lange zögern. Hier erfahren Sie, was nun zu tun ist.

Holen Sie sich Hilfe von einer erfahrenen Anwältin! Rufen Sie uns an unter 030 236 090 38, schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@kuendigung.berlin oder lassen Sie Ihre Kündigung gleich online prüfen, indem Sie hier klicken.

Bewahren Sie Ruhe

Eine Entlassung ist ein Schock. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass nicht jede Kündigung unausweichlich zur Arbeitslosigkeit führt. Oft lässt sich die Entlassung erfolgreich angreifen, eine attraktive Abfindung aushandeln oder zügig eine neue Stelle finden.

Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitnehmer genießen in aller Regel einen hohen Kündigungsschutz. Diesen sollten Sie nutzen.

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Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, was Sie jetzt tun können? Anwältin Alicia von Rosenberg hilft Ihnen! Rufen Sie jetzt an unter 030 236 090 38, schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@kuendigung.berlin oder lassen Sie Ihren Fall gleich online in weniger als 3 Minuten prüfen, indem Sie hier klicken.

Allerdings ist Eile geboten. Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um gegen Ihre Entlassung vorzugehen. Wenn Sie die drei Wochen tatenlos verstreichen lassen, gilt die Kündigung als wirksam. Egal wie angreifbar sie auch sein mag.

Wenden Sie sich daher so schnell wie möglich an einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser schätzt für Sie ein, ob eine Klage Erfolgsaussichten hat oder was in dieser Situation sinnvoll ist. Manchmal lassen sich auch in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gute Ergebnisse erzielen.

Übrigens: Die Kündigung muss Ihnen handschriftlich unterschrieben zugehen. Wurde Ihnen nur mündlich gekündigt, läuft Ihr Arbeitsverhältnis erst einmal unverändert weiter.

Außerdem sollte geprüft werden, ob Ihnen durch die korrekte Person (bzw. mit Vollmacht) im Unternehmen Ihres Arbeitgebers gekündigt wurde. Ansonsten ist eine Zurückweisung (unverzüglich!) möglich.

Melden Sie sich bei der Arbeitsagentur

In jedem Fall sollten Sie sich (vorsichtshalber) bei der Bundesagentur für Arbeit melden. So stellen Sie sicher, dass Sie ggf. ohne Einschränkung Arbeitslosengeld I beziehen können. Achten Sie darauf, dass Sie sich arbeitssuchend und arbeitslos melden.

Das sollten Sie so schnell wie möglich nach Erhalt der Kündigung tun. Die Arbeitslosmeldung können Sie allerdings frühestens drei Monate vor Ihrem letzten Arbeitstag einreichen.

Ihre Möglichkeiten: Arbeitsplatz retten oder Abfindung aushandeln

Ihr Anwalt wird Sie fragen, ob Sie Ihre Stelle retten oder eine möglichst hohe Abfindung erzielen möchten.

Im erstgenannten Fall ist es meist notwendig, Klage zu erheben. Dann wird im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vom Gericht überprüft, ob Sie entlassen werden durften. In diesem Zuge ist es dann möglich über ein Abfindungsangebot zu verhandeln.

Ziel des Arbeitgebers ist es, mit einer Abfindung die Klage fallenzulassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie genau in dieser Phase beraten, ob das Angebot Ihres Arbeitgebers angemessen ist und wie man taktisch weiter vorgeht. Möchten Sie weiterhin Ihren Arbeitsplatz retten, lehnen Sie das Angebot ab und warten auf das Urteil des Gerichts.

Natürlich nimmt nicht jeder Prozess diesen Verlauf. Welches Vorgehen in Ihrem Fall am angeraten ist, erklärt Ihnen Ihr Anwalt.

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