Viele Arbeitnehmer glauben, dass ihr Arbeitgeber ihnen nach einer Kündigung eine Abfindung zahlen muss. Das stimmt in den meisten Fällen nicht. Trotzdem bestehen oft gute Chancen auf eine Abfindung.
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Zu einer Abfindung kann es aus unterschiedlichen Gründen kommen. Manchmal bietet der Arbeitgeber eine Zahlung mehr oder wenig freiwillig an, um Sie von einer Klage gegen Ihre Kündigung abzuhalten.
Hier die wahrscheinlichsten Wege zu einer Abfindung:
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der Abfindung hängt stark vom Einzelfall ab. Als grobe Orientierung hat sich in der Praxis diese Faustformel durchgesetzt:
0,5 Bruttomonatsgehälter x Jahre der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber
Aber Achtung: Es ist auch möglich, (deutlich) höhere Abfindungen zu erzielen, wenn besondere Umstände vorliegen. In anderen Konstellationen können Arbeitnehmer froh sein, überhaupt eine Abfindung zu erhalten.
Wichtig ist, dass die vom Arbeitgeber genannte Abfindungshöhe in aller Regel nur ein erstes Angebot ist. Fast immer ist es möglich, individuell weiterzuverhandeln.
Das hat folgenden Grund: Mit einer Abfindung versucht der Arbeitgeber, einen Kündigungsprozess zu vermeiden. Dieser ist für ihn teuer und riskant.
Je mehr Sie also verdeutlichen, dass Sie Klage erheben und vom Gericht womöglich Recht bekommen werden, desto eher ist Ihr Arbeitgeber zu höheren Beträgen bereit. Schlechter stehen die Chancen hingegen, wenn ein Gericht offensichtlich Ihrem Arbeitgeber Recht geben würde.
Ja. Allerdings verringert die sog. Fünftelregelung in vielen Fällen Ihre Steuerlast.
Danach behandelt das Finanzamt Ihre Abfindung so, als sei diese über fünf Jahre ausgezahlt worden. Das Ergebnis: Es greift ein geringerer Steuersatz. Voraussetzung ist, dass Ihnen die Abfindung tatsächlich innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt wird.
Außerdem müssen Sie die Anwendung der Fünftelregelung beantragen.