Wenn man eine Kündigung vom Arbeitgeber bekommt, ist dies oft ein großer Schock für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Die meisten kennen ihre Rechte in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten nicht und lassen oft wichtige Fristen verstreichen. Auch sollte jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber Änderungen des Arbeitsvertrags oder den Wortlaut eines Zeugnisses rechtlich prüfen lassen.
Als Anwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen im Raum Berlin mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise bei jeder arbeitsrechtlichen Angelegenheit unterstützend zur Seite.
Bei fristgerechter Reaktion mit Rechtsbeistand auf arbeitsrechtliche Angelegenheiten kann ich Ihnen dabei helfen, eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen, die für Sie von Vorteil ist.
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Die 4 häufigsten Fragen zur Kündigung im Arbeitsrecht
Kündigung bekommen - was tun?
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann sollten Sie nicht lange zögern. Hier erfahren Sie, was nun zu tun ist.
Viele Arbeitnehmer glauben, dass ihr Arbeitgeber ihnen nach einer Kündigung eine Abfindung zahlen muss. Das stimmt in den meisten Fällen nicht. Trotzdem bestehen oft gute Chancen auf eine Abfindung.
Eine Kündigung vom Arbeitgeber ist meist ein Schock. Ist der Arbeitsplatz nun endgültig verloren? In vielen Fällen ist dies nicht der Fall. In Deutschland greift grundsätzlich ein recht hoher Kündigungsschutz.
Wollen Sie sich gegen Ihre Entlassung wehren, müssen Sie grundsätzlich Kündigungsschutzklage erheben. Hier erfahren Sie, wie lange dieser Prozess dauert und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Betriebsbedingte Kündigung: Welche Besonderheiten gelten?
Betriebliche Gründe sind der häufigste Anlass für eine Kündigung. Der Arbeitgeber hat in diesem Zusammenhang allerdings einige Besonderheiten zu beachten. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
Mit einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von einem Tag auf den anderen beendet. Möglich ist dies allerdings nur in Ausnahmefällen. Wir erklären, wann genau.
Wer lange genug eingezahlt hat, erhält nach einer Kündigung grundsätzlich Arbeitslosengeld. Die Leistung beträgt rund 60% (mit Kindern: 67%) des letzten Nettolohns. Um Arbeitslosengeld uneingeschränkt zu erhalten, sind allerdings einige Fallstricke zu beachten.
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